Dr. Karl Probst, 1. Vorsitzender des Vereins „Rettet die Isar jetzt! e.V.“ wandte sich am 07.02.2019 an den Bayerischen Staatsminister Thorsten Glauber mit den Forderungen des Vereins, die mit der Neuregelung der Wassernutzungsrechte für das Walchenseekraftwerk umgesetzt werden sollten. Auch die Vorgänger von Herrn Glauber, Frau Staatsministerin Ulrike Scharf 2017 und Herrn Staatsminister Marcel Huber 2018 wurden diese Forderungen übermittelt. Es wird nun die Aufgabe sein im Laufe der Neukonzessionierung diese noch sehr allgemein gehaltenen Forderungen weiter zu präzisieren. Hiefür erscheint uns ein förmliches wasserrechtliches Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung am geeignetsten.
Der Wortlaut des Schreibens:
Bayerisches Staatsministerium f. Umwelt und Verbraucherschutz
Herrn Staatsminister
Thorsten Glauber
Rosenkavalierplatz.2
81925 München
Lenggries, 07.02.19
Betreff: Betrieb des Walchenseekraftwerkes; hier Kündigung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Jahre 2020
Sehr geehrter Herr Staatsminister
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Vorsitzender des Vereins „Rettet die Isar“ mit Sitz im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen, wende ich mich heute an Sie. Die Mitgliedschaft unseres Vereins besteht neben Privatpersonen auch aus den Isaranliegergemeinden, dem Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen sowie Vereinen und Verbänden aus dem Bereich Naturschutz, Fischerei, Sport u.a. Uns eint der Wille, das empfindliche Ökosystem der Isar auch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Der Kürze halber verweise ich auf unsere Homepage www.rettet-die-isar.de .
Unser Verein setzt sich seit 1974 für ein ökologischeres Wasserregime für die obere Isar, die durch Ableitungen sowohl zum Walchensee als auch nach Tirol zum Achenseekraftwerk betroffen ist, ein. Mit großer Genugtuung stellen wir fest, dass Positionen, wie sie unser Verein bereits seit den 70er Jahren vertritt, sich sowohl in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als auch im geplanten Mindestwasserleitfaden widerspiegeln.
Im Jahre 1990 gelang es, eine Restwasserdotation für die Isar von 3,0m³ im Winter und 4,8m³ im Sommer zu erreichen. Trotzdem entsprechen die derzeit gültigen Verträge und Regelungen nicht der Wasserrahmenrichtlinie.
In den Jahren 2015 und 2016 haben wir die schriftlichen Zusagen der derzeit im bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen erreichen können eine fristgerechte Kündigung obiger Verträge im Jahre 2020 zu unterstützen. Umso mehr freut es uns, dass auch Ihr Haus ein solches Vorgehen in Aussicht stellt.
Ziel muss es sein, dass ein neues Wasserregime die Wasserrahmenrichtlinie voll umfänglich erfüllt, der ökologische Zustand verbessert wird, sowie die Belange der ortsansässigen Bevölkerung angemessener berücksichtigt werden.
Deshalb fasse ich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt – ohne schon zu sehr ins Detail gehen zu wollen- unsere Forderungen zusammen:
- Restwasser:
An allen abgeleiteten Gewässern, hier Isar, Jachen, Rißbach, Fischbach, Kranz -und Finzbach sind Restwasserdotationen vorzuschreiben, die die Wiederherstellung einer guten Gewässerökologie ermöglichen. Die derzeitige Restwasserdotation für die Isar ist auch wegen der mangelnden Gewässerdynamik nicht ausreichend. Die Höhe der Restwasserabgabe ist von neutralen Sachverständigen zu ermitteln. Die Versuche hierzu sollten baldmöglichst beginnen. - Durchgängigkeit
Alle zur Energieerzeugung errichteten Ableitungen und Querbauwerke, sind mit funktionierenden Fischauf- und Abstiegseinrichtungen zu versehen. - Geschiebe und Betrieb bei Hochwasser
Der mangelnde Abtransport von Geschiebe, insbesondere am Krüner Wehr sowie die allgemein niedrige Gewässerdynamik ist durch ein evidenzbasiertes Geschiebemangement und durch erhöhte Restwasserabgabe zu verbessern. Bei der Bewirtschaftung des Krüner Wehres muss Sorge getragen werden, dass bei ablaufendem Hochwasser das Geschiebe unterhalb des Wehrs möglichst lange bewegt wird. Gegebenenfalls sind flussbauliche Maßnahmen zusätzlich notwendig. Darüber hinaus hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass Geschiebeansammlungen keine Gefahr für Infrastruktur und Bevölkerung der Anliegergemeinden darstellen. Dies gilt auch für den Betrieb unter Hochwasserbedingungen. - Bauliche Einrichtungen
Einrichtungen, die zum Betrieb des Walchenseekraftwerkes benötigt werden, sind stets in einwandfreien Zustand zu erhalten. Nicht mehr benötigte Einrichtungen sind – in Absprache mit den betroffenen Gemeinden – rückzubauen, oder, wo dies nicht möglich ist, in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. - Information
Während der Verhandlungen und darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden sowie dem Landkreis erforderlich. Auch die Bevölkerung ist rechtzeitig über Stand, Ziel und Ergebnis dieser Verhandlungen zu informieren. - Geltungsdauer
Jede neue Regelung ist zeitlich so zu begrenzen, dass sowohl die Planungssicherheit für den Betreiber gewährleistet ist, aber auch der Freistaat Bayern seinen Gestaltungsspielraum bewahrt. Eine Vertragslaufzeit von höchstens 20-30 Jahre sollte angestrebt werden. - Eigentumsverhältnisse
Der Freistaat Bayern sollte alleiniger Inhaber der Rechte, sowie Eigentümer der Betriebsanlagen und Grundstücke sein, die zum Betrieb des Walchenseekraftwerkes notwendig sind. Wo dies nicht mehr der Fall ist, sollte ein Rückerwerb angestrebt werden.
Uns ist bewusst, welch große Bedeutung die Wasserkraft für die Energieversorgung des Freistaates hat. Trotzdem ist eine Energieversorgung, die gegen ökologische Mindeststandards und gegen die Interessen der betroffenen Bevölkerung verstößt, nicht mehr denkbar.
Deshalb wünschen wir Ihnen für Ihre Arbeit eine glückliche Hand und hoffen auf eine Unterstützung unserer Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Probst
1.Vorsitzender